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JA zu den Anpassungen bei den Schuldenbremsen

Der Kan­ton Bern will eine Mehr­jah­res­be­trach­tung bei der Schul­den­bremse ein­füh­ren, um mehr Fle­xi­bi­li­tät bei der Bewäl­ti­gung anste­hen­der Inves­ti­tio­nen zu erlan­gen und gleich­zei­tig seine finan­zi­elle Sta­bi­li­tät zu gewähr­leis­ten.

Wenn bei Abschluss der Erfolgs­rech­nung ein Auf­wand­über­schuss auf­tritt, also ein Minus, muss die­ses nach wie vor in den Bud­gets der kom­men­den zwei Jahre aus­ge­gli­chen wer­den. Es war bis­lang auch nicht erlaubt, ein Minus zu bud­ge­tie­ren. Hier gibt es nun eine erste kleine Anpas­sung, über die im Juni abge­stimmt wird. Wenn näm­lich ein Bilanz­über­schuss resul­tiert, also das Ver­mö­gen des Kan­tons den Wert sei­ner Ver­bind­lich­kei­ten über­steigt, darf nun in der Erfolgs­rech­nung ein Auf­wand­über­schuss in der Höhe des Bilanz­über­schus­ses bud­ge­tiert wer­den.

Die zweite Anpas­sung betrifft die Inves­ti­ti­ons­rech­nung, also die Mit­tel, die für die Infra­struk­tur wie Gebäude, Stras­sen, Gewäs­ser usw. vor­ge­se­hen sind. Die Net­to­in­ves­ti­tio­nen müs­sen mit­tel­fris­tig nach wie vor selbst finan­ziert wer­den. Wenn nicht genü­gend Mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen, also der Selbst­fi­nan­zie­rungs­grad im Bud­get oder Abschluss im Minus liegt, muss der Fehl­be­trag im Finanz­plan künf­ti­ger Jahre aus­ge­gli­chen wer­den. Neu hat der Kan­ton dafür fünf anstatt vier Jahre Zeit. Die Anpas­sung sieht zudem vor, dass die Kom­pen­sa­tion auch durch Finan­zie­rungs­über­schüsse aus­ge­gli­chen wer­den kann, die in den ver­gan­ge­nen fünf Jah­ren rea­li­siert wur­den.

Dank die­ser Anpas­sun­gen ver­fügt der Kan­ton Bern wei­ter­hin über eine strenge Schul­den­bremse. Durch die Mehr­jah­res­be­trach­tung ergibt sich jedoch mehr Fle­xi­bi­li­tät, um die vie­len anste­hen­den Inves­ti­tio­nen im Kan­ton zu bewäl­ti­gen. Der Grosse Rat hat dem Gesetz mit 117 Ja, 24 Nein und 4 Ent­hal­tun­gen zuge­stimmt.

Bar­bara Stotzer-Wyss, Prä­si­den­tin EVP BE und Gross­rä­tin